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Kreisimpfzentrum
Zweitimpfungen können ab Montag vorverlegt werden

In zehn Impfstraßen konnten im Kreisimpfzentrum täglich 2500 Menschen geimpft werden. Nun soll es in der Halle einen kleineren Impfstützpunkt geben.Archivfoto: Holm Wolschendorf
In zehn Impfstraßen konnten im Kreisimpfzentrum täglich 2500 Menschen geimpft werden. Nun soll es in der Halle einen kleineren Impfstützpunkt geben. Foto: Holm Wolschendorf
Wer einen Zweittermin ab 19. Juli hat, kann ab Montag einfach im Kreisimpfzentrum vorbeikommen

Kreis Ludwigsburg. Wer bereits die erste Impfung gegen das Coronavirus bekommen hat, kann nun die Zweitimpfung vorverlegen. Das teilte das Sozialministerium in dieser Woche mit. Verantwortlich für die Art und Weise, wie die Termine verlegt werden, ist jedes Kreisimpfzentrum (KIZ) selbst. Im Doppel-KIZ des Landkreises können ab Montag, 12. Juli, Personen, die bereits einmal geimpft wurden und einen Zweittermin ab dem 19.Juli haben, ihren Termin vorziehen. Wie das Landratsamt als Betreiber des KIZ mitteilte, können diese Personen ab Montag einfach beim KIZ in der Grönerstraße vorbeikommen ohne vorher einen Termin ausgemacht zu haben.

Es gibt jedoch eine Voraussetzung: Der Mindestabstand zwischen den Impfungen muss eingehalten werden. Beim Impfstoff von Biontech sind das drei Wochen, bei Moderna vier Wochen. Wird nach einer Erstimpfung mit dem Vakzin von Astrazeneca eine Zweitimpfung ebenfalls mit Astrazeneca gewünscht, beträgt der Impfabstand neun bis zwölf Wochen. Es kann aber auch entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) die Zweitimpfung bei Astrazeneca mit einem mRNA-Impfstoff nach mindestens vier Wochen erfolgen. Die Erstimpfung muss bereits in Ludwigsburg stattgefunden haben. Zwischen Erst- und Zweitimpfung das Impfzentrum zu wechseln, ist nicht möglich. 

Hintergrund der Entscheidung des Sozialministeriums, die Zweittermine auch vorzuziehen, ist eine Empfehlung der Stiko. Wer bisher noch keine Erstimpfung erhalten habe, könne ebenfalls von der vorgezogenen Zweitimpfung profitieren, auch wenn dies noch nicht im Anmeldesystem hinterlegt sei, so das Sozialministerium. In diesem Fall könne ein früherer Zweittermin bei der Erstimpfung im Impfzentrum vereinbart werden.

Bereits gebuchte Zweitimpftermine, die in der Zeit bis einschließlich Sonntag, 18. Juli, liegen, bleiben bestehen und können nicht umgebucht oder vorgezogen werden. Grund sei die limitierte Verfügbarkeit von mRNA-Impfstoffen, so das Sozialministerium. Für die vorgezogene Zweitimpfungen ab 19.Juli stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung, teilte ein Sprecher des Landratsamtes auf Nachfrage mit.