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Arbeitgeber lehnen Mindestlohn-Schlichterspruch am Bau ab

Arbeitgeber lehnen Schlichterspruch am Bau ab
Die Silhouette eines Bauarbeiters am Morgen: Im Konflikt um den tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft haben die Arbeitgeber den Schlichterspruch abgelehnt. Foto: Julian Stratenschulte
Was lässt sich zukünftig mindestens auf Baustellen verdienen? Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich weiterhin nicht einig.

Frankfurt/Berlin. Im Konflikt um den tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft haben die Arbeitgeber den Schlichterspruch abgelehnt. Das teilten die Branchenverbände HDB und ZDB kurz vor Ablauf der Erklärungsfrist an diesem Freitag in Berlin mit.

Zum einen bedeute die vorgeschlagene Erhöhung eine nicht rechtfertigbare Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe, zum anderen blicke die Branche wegen des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft. Die Gewerkschaft IG BAU hatte dem Schlichterspruch Ende März zugestimmt.

Fairer Wettbewerb

Die Bau-Arbeitgeber signalisierten nun, offen für neuerliche Verhandlungen zu sein. Die Bereitschaft sei vorhanden, «einen einheitlichen Bau-Mindestlohn zu verabreden», erklärten die Arbeitgeber. In der Schlichtung seien bereits 13 Euro genannt worden.

Die IG BAU reagierte verärgert. Die Zukunft der Bauwirtschaft stehe auf dem Spiel, sagte der Bundesvorsitzende Robert Feiger in Frankfurt. Die Folge der Ablehnung sei die Abschaffung des Branchenmindestlohns am Bau. «Ein fairer Wettbewerb scheint für die Bauunternehmen keine feste Größe mehr zu sein. Denn jetzt haben vor allem diejenigen Firmen einen Vorteil, die nicht tarifgebunden sind.»

Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hatte in seinem Schiedsspruch vorgeschlagen, den unteren Mindestlohn in drei Stufen um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Danach sollte es dann jährlich einen automatischen Ausgleich in Höhe der Teuerung geben. Der höhere Mindestlohn II für Facharbeiter sollte hingegen auf bisherigem Niveau eingefroren werden und zum Jahresende ganz wegfallen.

Bis Ende 2021 galt der Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro je Stunde sowie für Facharbeiter im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Damit liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, der nach dem Willen der Bundesregierung ab Oktober auf 12 Euro steigen soll.

© dpa-infocom, dpa:220408-99-849496/3