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Betrunkener Autofahrer will Polizisten bestechen

Das war keine gute Idee: Nachdem ein 27-Jähriger mit 1,81 Promille am Steuer erwischt wurde, bot er den Polizeibeamten 20 000 Euro an. Sie lehnten ab. Der Mann wurde aggressiv und beleidigend. Vor dem Amtsgericht saß er nun wegen Trunkenheit, Bestechung und Bedrohung.

Ludwigsburg. „Ich probier es jetzt einfach mal mit Bestechung – Wie viel muss ich Ihnen geben, damit Sie mich laufenlassen?“, fragte der 27-Jährige die beiden Polizeibeamten bei einer Kontrolle am 21. Mai gegen sieben Uhr in der Bebenhäuser Straße. Ihnen war bei ihrer Streifenfahrt dessen Fahrweise aufgefallen. Als sie ihm folgten, sei er „rasant davongefahren und durch die Zone 30 gerast“, sagte einer der Streifenpolizisten im Zeugenstand. Selbst Sirene, Blaulicht und roter Schriftzug mit „Stopp Polizei“ konnten den Mann nicht aufhalten. Er fuhr einmal um den Block, zurück in die Bebenhäuser Straße, wo er angehalten werden konnte.

Beim Öffnen der Autotür schlug den Beamten Alkoholgeruch entgegen, im Inneren lagen Bierdosen. Der 27-Jährige war eingenässt, „vom Bier, das er sich über die Hose geschüttet habe“, habe der Angeklagte mit glasigen Augen gemeint. Erst stimmte er einem Alkoholtest zu, dann änderte er seine Meinung. Die Stimmung kippte.

Dann bot er den Beamten unvermittelt 10 000 Euro. Als diese ablehnten, erhöhte er unmittelbar auf 20 000 Euro. Vergeblich. Was dann folgte, war nicht nur ein Schwall an übelsten Schimpfwörtern, die im Gerichtssaal vorgelesen wurden, sondern eine Tirade an Beleidigungen und Bedrohungen wie „Ich schieß dir eine Kugel in den Kopf. Ich bring eure Familien um. Ich finde euch auch noch nach Jahren.“ Er habe sowohl den Bestechungsversuch als auch die sich wiederholenden Beschimpfungen und Bedrohungen sehr ernst genommen, sagte der Polizeibeamte. „Ich bin seit 16 Jahren im Polizeidienst, aber diese Kombination an Straftaten gehört nicht zur Tagesordnung.“

Schwierige Familiensituation

Der im Jahr 1990 in Kasachstan geborene Angeklagte kam als Zweijähriger nach Deutschland. Aufgewachsen bei Oma und Opa, der Vater Alkoholiker, die Mutter habe viel gearbeitet. Nach Schichtende gegen 23 Uhr sei er am 21. Mai mit einem Freund von Karlsruhe nach Ludwigsburg gefahren, wo sie gegen ein Uhr nachts bei einer Geburtstagsparty eintrafen. Ursprünglich wollten sie auch übernachten. Plötzlich sei sein Kollege aber weg gewesen. Er habe sich Sorgen gemacht und wollte ihn suchen.

Ob er bemerkt habe, dass die Polizei hinter ihm fährt, wollte die Richterin wissen. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern, antwortete der Angeklagte. Es tue ihm leid, er habe getrunken, weil er privaten Stress gehabt habe. „Meine Eltern haben sich getrennt, ich habe meine Prüfung versemmelt, meine Freundin hat einen Tag, bevor mir das hier passiert ist, Schluss gemacht, meine Oma war krank. Sie ist inzwischen verstorben. Das war damals alles zu viel für mich“, sagte der 27-Jährige. Dessen Verteidiger sah keinen Vorsatz, bezeichnete den Bestechungsversuch als „Fantasien eines Betrunkenen“.

Harte Strafe gefordert

150 Tagessätze zu 35 Euro und die Einziehung der Bestechungssumme über 20 000 Euro forderte die Staatsanwältin. Es sei irrelevant, ob der Angeklagte das Geld habe oder nicht. Er sei zwar betrunken gewesen, hätte aber genau gewusst, um was es geht. „Erst als ihm die Konsequenzen klar waren, nämlich dass er seinen Führerschein verliert, bot er den Beamten Geld.“ Sie verwies auf deren Dienstpflicht und Legalitätsprinzip.

Dem folgte die Strafrichterin nicht. Der Angeklagte habe sich bei den Zeugen entschuldigt, zeige Reue und habe weder Vorstrafen noch Einträge im Verkehrsregister. Eine Einziehung wäre eine Verfünffachung der Geldstrafe und nicht verhältnismäßig. „Das würde den Angeklagten vermutlich in die Privatinsolvenz treiben. „Wir wollen Ihr Leben nicht kaputt machen, aber ich hoffe, dass Sie aus dieser einen Dummheit gelernt haben.“ 140 Tagessätze zu 35 Euro, so lautete das Urteil, einschließlich eines Führerscheinentzugs von noch verbleibenden sieben Monaten.