1. Startseite
  2. Lokales
Logo

Regeln
Der Bürger kann fast überall sein Vesper verzehren, nur beim Grillen gibt es strenge Vorschriften

350_0900_5561_.jpg
Nicht nur in der Natur, sondern auch in der Stadt sieht man immer häufiger Picknickfans. „Ein Imbiss mit einer kleinen Gruppe etwa auf dem Marktplatz ist okay“, sagt Wolfgang Müller, der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Ludwigsburg. Stühle stünden dort ja bereit. Und wenn jemand seine Picknickdecke mitbringe, sei dagegen auch nichts einzuwenden. Beim Mobiliar wird ’s aber problematisch. „Klapptisch oder gar Sonnenschirm sind schwierig“, meint Müller. „Und ein Tischgrill geht wegen des Feuerschutzes gar nicht.“
Ludwigsburg. Bedenken hat Müller auch, wenn beispielsweise am Schillerdenkmal im Grünbereich eine fröhliche Runde ihr Vesper verzehrt. Hier handele es sich um eine städtische Anpflanzung, und auf der zu rasten ist laut Polizeiverordnung untersagt.

Ein kleines Gelage auf den Bärenwiesen gehe absolut in Ordnung. Der Park sei für solche Freizeitvergnügen vorgesehen. Auch gegen spontane Treffen im kleinen Kreis auf der Fläche vor dem Forum sei nichts einzuwenden, wenn der Veranstaltungsbetrieb dort nicht gestört werde.

Wer die Leckereien aus dem Körbchen mit Freunden irgendwo am Neckarufer genießen möchte, kann das bedenkenlos tun. Nur aufs Grillen sollte verzichtet werden.

Ein Sonderfall sind beispielsweise die Zugwiesen. „Da ist das Picknicken nicht erwünscht“, mahnt der Jurist Müller. Der Grund ist einleuchtend: Die Zugwiesen sind ein Neckarbiotop im Sinne des Naturschutzes.

Für das Grillen weist das Ordnungsamt darauf hin, dass in der Regel das Grillen nur auf Privatgrundstücken (also zum Beispiel im eigenen Garten) ohne Einschränkungen erlaubt ist, solange damit keine Nachbarn oder Anwohner belästigt sowie gesetzliche Vorschriften missachtet werden.

In öffentlichen Parkanlagen dagegen gibt es strengere Vorschriften. Hier darf nur auf eigens dafür vorgesehenen und beschilderten Grillbereichen oder auf Grillplätzen gebrutzelt werden. Wer unsicher ist, ob das Grillen in einer Parkanlage oder auf einer begrünten Fläche erlaubt oder untersagt ist, kann sich beim Ordnungsamt der entsprechenden Gemeinde informieren. (bie/red)