Ein kleines Gelage auf den Bärenwiesen gehe absolut in Ordnung. Der Park sei für solche Freizeitvergnügen vorgesehen. Auch gegen spontane Treffen im kleinen Kreis auf der Fläche vor dem Forum sei nichts einzuwenden, wenn der Veranstaltungsbetrieb dort nicht gestört werde.
Wer die Leckereien aus dem Körbchen mit Freunden irgendwo am Neckarufer genießen möchte, kann das bedenkenlos tun. Nur aufs Grillen sollte verzichtet werden.
Ein Sonderfall sind beispielsweise die Zugwiesen. „Da ist das Picknicken nicht erwünscht“, mahnt der Jurist Müller. Der Grund ist einleuchtend: Die Zugwiesen sind ein Neckarbiotop im Sinne des Naturschutzes.
Für das Grillen weist das Ordnungsamt darauf hin, dass in der Regel das Grillen nur auf Privatgrundstücken (also zum Beispiel im eigenen Garten) ohne Einschränkungen erlaubt ist, solange damit keine Nachbarn oder Anwohner belästigt sowie gesetzliche Vorschriften missachtet werden.
In öffentlichen Parkanlagen dagegen gibt es strengere Vorschriften. Hier darf nur auf eigens dafür vorgesehenen und beschilderten Grillbereichen oder auf Grillplätzen gebrutzelt werden. Wer unsicher ist, ob das Grillen in einer Parkanlage oder auf einer begrünten Fläche erlaubt oder untersagt ist, kann sich beim Ordnungsamt der entsprechenden Gemeinde informieren. (bie/red)