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Urteil
Hammer-Schläger muss ins Gefängnis

Das Urteil über den Mann, der seine Lebenspartnerin mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und mit dem Messer verletzt hat, ist gefallen: Er wurde gestern vom Ludwigsburger Schöffengericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre und sechs Monate gefordert.

Ludwigsburg. Gegen den 48-jährigen Alkoholkranken aus dem Stadtgebiet erging Haftbefehl und er musste wieder ins Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seiner Lebenspartnerin Anfang Mai vergangenen Jahres in deren Wohnung in der Weststadt mit dem Hammer zwei- bis dreimal auf die Stirn geschlagen und ihr mit dem Messer ins Bein gestochen hat. Es befand die 39-Jährige für glaubhaft. Der Angeklagte selber machte weder zur Sache noch zur Person Angaben.

 

Mit 3,3 Promille aus der Kneipe

 

Der Ludwigsburger war mit etwa 3,3 Promille von der Kneipe heimgekommen und war aus Verärgerung mit dem Hammer auf seine Partnerin losgegangen. Vorher schloss er die Fenster, drehte die Musik auf und riegelte die Tür ab. Nach den Hammer-schlägen auf die Stirn wurde die Frau bewusstlos. Als sie wieder zu sich kam, brachte sie der Angeklagte ins Bett, während das Blut in Strömen floss. Dort stach er sie mit einem Messer ins Bein und hinderte sie daran, in ein Krankenhaus zu kommen. Drei Tage später musste sie im Ludwigsburger Klinikum erzählen, die Verletzungen seien bei einem Sturz entstanden. Vorher hatte der Angeklagte seiner damaligen Partnerin gedroht, er würde mit einer Pistole Amok laufen, wenn sie ihn verrät.

Zwei Wochen später randalierte der Mann in der Wohnung und schnitt sich die Pulsadern auf, ließ aber die Rettungssanitäter nicht hinein. Diese holten die Polizei. Aus der Frau brach dann heraus, was ihr passiert war.

Die Strafrichterin sowie die beiden Laienrichter überzeugten sich von den Narben der 39-Jährigen, die sagte: „Der hat mich immer geschlagen, wenn er besoffen war.“

 

Er bedrohte seine Freundin

 

Das Ludwigsburger Familiengericht hatte am 8. Juni vergangenen Jahres eine einstweilige Anordnung erlassen, nach welcher der Angeklagte seine Partnerin nicht mehr kontaktieren und sich ihr nicht mehr nähern sollte. Ansonsten könne er Ordnungsgelder bis zu 250 000 Euro ersatzweise Ordnungshaft verhängt bekommen.

14 Tage später erschien der Angeklagte mit seiner Partnerin wieder im Familiengericht, wo diese beteuern musste, sie hätten sich wieder versöhnt und der Beschluss könne wieder aufgehoben werden.

In welcher Gefahr sich die Frau in der seit Oktober 2016 bestehenden Beziehung befand, mag ihr während des Strafprozesses klar geworden sein. Sie war nicht das erste Opfer. Das Vorstrafenverzeichnis, darunter versuchter Mord in vier Fällen und schwere Brandstiftung, las sich in diesem Fall wie ein Gang durch das Strafgesetzbuch. Für die versuchten Morde und die Brandstiftung hatte der Ludwigsburger im April 1994 sechs Jahre und sechs Monate Gefängnis bekommen und war in einer Entziehungsanstalt untergebracht gewesen.