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Abgasskandal
Richter warnt in VW-Musterverfahren vor Verjährung

«Dieselgate» vor Gericht: Im schlimmsten Fall könnten die Klagen von Investoren Volkswagen Milliarden kosten. Oder geht alles ganz anders aus? Die erste Einschätzung des Richters könnte VW Mut machen.

Braunschweig (dpa) - Erster Dämpfer für die Kläger: Schon der Auftakt des milliardenschweren Musterverfahrens von Anlegern zur VW-Dieselaffäre hat zu Diskussionen zwischen dem Vorsitzenden Richter und der Klägerseite geführt.

Die Ansprüche der Kläger bis zum Zeitpunkt Mitte 2012 könnten verjährt sein, sagte der Vorsitzende Richter Christian Jäde am Montag in Braunschweig. Andreas Tilp, Anwalt der Musterklägerin Deka Investment, geht dagegen davon aus, dass Volkswagen schon im Juni 2008 hätte zugeben müssen, die Technologie zur Diesel-Abgasreinigung nicht zu beherrschen.

Nach Bekanntwerden des Abgasskandals hatten die Vorzugsaktien des Unternehmens zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Werts verloren, die Anleger erlitten teils massive Verluste. Aus Sicht von Volkswagen gab es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre, bis die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit ging. Die Kläger bezweifeln das und fordern Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste im Abgasskandal.

Insgesamt machen Kläger Forderungen von fast 9 Milliarden Euro geltend. Im Musterverfahren selbst liegt der Streitwert bisher bei knapp 4 Milliarden Euro. Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE, Musterklägerin ist die Deka Investment. Die entscheidende Frage ist: Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert?

Ein entscheidender Zeitpunkt laut der vorläufigen Einschätzung des Gerichts ist der Mai 2014 - damals wurde Volkswagen eine Studie der Forschungsorganisation International Council on Clean Transportation (ICCT) zu Diesel-Emissionen bekannt. Dies könne Bedeutung für den Kapitalmarkt gehabt haben.

Eine Verletzung der Informationspflicht des Kapitalmarkts vor 2014 festzustellen, sei dagegen problematisch, sagte Jäde. Schwierig sei, dass es sich bei «Dieselgate» um einen zeitlich langen Vorgang handele, bei dem es immer wieder neue Anknüpfungspunkte gebe.

Vor Verhandlungsbeginn traten beide Seiten selbstbewusst auf: «Uns schreckt nichts von den Argumenten», sagte Klägeranwalt Tilp. «Dass VW betrogen hat, haben sie in den USA selber eingeräumt.» Er kündigte an, dass das Verfahren ohnehin zum Bundesgerichtshof gehen werde, «egal, wer gewinnt oder verliert». VW-Rechtsanwalt Markus Pfüller betonte, in dem Verfahren gehe es ausschließlich darum, ob Volkswagen seine Veröffentlichungspflichten gegenüber Aktionären und Kapitalmarkt erfüllt habe: «Wir sind davon überzeugt, dass dies der Fall ist.»

Mitteilung des OLG Braunschweig zum Musterverfahren gegen VW

Ad-hoc-Mitteilung von VW vom 22. September 2015

Mitteilung der Umweltbehörde EPA vom 18. September 2015