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ZAHLEN UND FAKTEN
Wer Bulle sagt, muss zahlen

Da haben die Zisch-Reporter nicht schlecht gestaunt, was sie bei ihrer Recherche so alles erfahren haben. Hier ein paar besonders interessante Beispiele:

Ludwigsburg. – Sex in der Öffentlichkeit ist verboten. Hierbei handelt es sich um Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wird man dabei erwischt, muss man entweder ein Bußgeld bezahlen oder Sozialstunden leisten.

– Jugendliche bekommen keine Geldstrafe, sondern müssen Sozialstunden leisten, da oftmals die Eltern für ihre Kinder Strafen bezahlen würden, macht es den Kindern nichts aus und sie lernen nichts daraus.

– Ab 14 Jahren kann man in den Jungenknast kommen.

– Sagt man zu einem Polizisten Bulle, handelt es sich um eine Beleidigung. Dann ist eine Geldstrafe von weit über 100 Euro fällig.

– Noch teurer ist die Beleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards).

– Waffen und Handys werden nach der Gerichtsverhandlung vernichtet.

Jules & Serkan