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Gleiche Behandlung von Lärmquellen im Haus

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Lärm ist Lärm – egal ob er von einem Klavierspieler oder von Handwerkern verursacht wird. Das muss sich auch in einer Hausordnung widerspiegeln. Foto: Franziska Gabbert/dpa

Verschiedene Lärmquellen müssen in einer Hausordnung gleich behandelt werden. Eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) darf daher einzelne mögliche Störer nicht durch einen Mehrheitsbeschluss gegenüber anderen bevorzugen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-13 S 131/16), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin berichtet.