Musizieren in Zimmerlautstärke ist in Mietwohnungen erlaubt. Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hin. Das bedeutet, dass ein im Mietvertrag festgehaltenes, grundsätzliches Hausmusikverbot unzulässig ist. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs stört Hausmusik nicht mehr als Fernsehen und Radio (Az.: V ZB 11/98).