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Auch bei tropischer Hitze: Arbeitnehmer dürfen nicht einfach gehen

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Wird es im Sommer im Büro wärmer als 35 Grad, muss der Arbeitgeber für Kühlung oder Ersatz sorgen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Anders als für schwitzende Schüler gibt es für Arbeitnehmer auch an sehr warmen Tagen kein Hitzefrei. Am Arbeitsplatz sollten die Temperaturen allerdings erträglich sein. Wärmer als 26 Grad Celsius sind eigentlich nicht vorgesehen, erklärt der Deutsche Anwaltverein.
Ludwigsburg. Klettert das Thermometer in den Räumen auf mehr als 35 Grad, gelten diese endgültig nicht mehr als adäquate Arbeitsumgebung. Dann muss der Arbeitgeber entweder mit Ventilatoren oder einer Klimaanlage das Büro herunterkühlen oder für Ersatz sorgen.

Auch wenn es zu heiß ist – einfach gehen dürfen die Angestellten trotzdem nicht. Sie müssen dem Chef Zeit geben, die Temperatur zu regeln oder einen kühleren Raum zu organisieren. Gelingt das nicht, kann man sich meist auf eine Alternative einigen – zum Beispiel einen Tag im Homeoffice, für den man sich dann selbst ein schattiges Plätzchen sucht.

Gut zu wissen: Weil viele Arbeitnehmer nicht einfach freibekommen, hat der eine oder andere ein Problem, wenn die Kinder in der Schule oder im Hort, in dem sie betreut werden, Hitzefrei bekommen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Angestellten freistellen – dies allerdings unbezahlt. (tmn)