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Strafanzeige wegen Hass-Posts
Münchner Staatsanwälte ermittelt nicht gegen Facebook-Chef

Löschzentrum von Facebook
Blick ins Löschzentrum von Facebook in einem Service-Center in Berlin. Foto: Soeren Stache
München (dpa) - Die bayerische Justiz wird nicht gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg ermitteln, weil rechtswidrige Beiträge in dem sozialen Netzwerk nicht rechtzeitig gelöscht wurden.

Es gebe gegen Zuckerberg und neun weitere Verantwortliche des Facebook-Konzerns keinen Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit.

Anlass der rechtlichen Prüfungen war eine Strafanzeige des Würzburger Rechtsanwalts Chan-Jo Jun, der in den vergangenen Jahren mehrfach juristisch gegen den Netz-Konzern vorgegangen war. Jun hatte im aktuellen Fall den Facebook-Managern vorgeworfen, sie hätten sich dadurch strafbar gemacht, weil sie insgesamt 442 Beiträge mit strafbarem Inhalt auf Facebook nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise gelöscht hätten, obwohl er Facebook bzw. die angezeigten Personen auf die Rechtswidrigkeit der Posts hingewiesen habe.

Die Prüfung der Staatsanwaltschaft habe ergeben, dass eine Strafbarkeit der angezeigten Personen ausscheide. Dafür gebe es in Deutschland keine Rechtsgrundlage, erklärte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Montag in München. Eine Strafbarkeit wäre nur denkbar, wenn das Unterlassen der rechtzeitigen Löschung der entsprechenden Posts als Mittäterschaft oder Beihilfe zu mit der Einstellung der Posts begangenen Straftaten zu werten wäre.

Doch mit der Erstellung des Posts durch den Nutzer sei die Tat ohne Einflussnahme von Facebook demnach schon begangen worden. Facebook sei rechtlich nicht dazu verpflichtet, solche Posts vor der Veröffentlichung zu verhindern. Daran ändert laut Staatsanwaltschaft auch das neue Netzwerksdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nichts.

PM Staatsanwaltschaft