Der Geschäftsführer der Bigbikes zog vor dem Berliner Verwaltungsgericht seine Klage zurück. Er hatte darin verlangt, einschränkende Bestimmungen, die das Bezirksamt Mitte auferlegt hatte, aufzuheben. Im Gegenzug sicherte ihm das Amt nun eine weitere Sondererlaubnis bis Februar 2019 zu.
Zudem dürfen künftig Touren samstags und sonntags ohne zeitliche Einschränkung angeboten werden. Jedoch bleiben wie bisher einige große Straßen tabu für die Gefährte. Das Gericht hatte den Vergleich in der Verhandlung angeregt.