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Whistleblower vor Gericht
«Luxleaks»-Urteil gegen Hauptangeklagten aufgehoben

Die politischen Folgen der Affäre waren groß - die juristischen sind auch nicht unwichtig. In Luxemburg stellt ein Gericht nämlich fest: Wer als Whistleblower wichtige Informationen veröffentlicht, kann nicht wegen Diebstahls dieser Informationen verurteilt werden.

Luxemburg (dpa) - Das höchste Gericht Luxemburgs hat die Verurteilung des wichtigsten Hinweisgebers der sogenannten «Luxleaks» aufgehoben. Die Revisionskammer ordnete eine neue Verhandlung vor dem Berufungsgericht des Großherzogtums an.

Der Widerspruch des 30 Jahre alten Angeklagten gegen seine Verurteilung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls sei berechtigt. Zugleich wies die Kammer einen Einspruch eines anderen Verurteilten gegen eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro zurück.

Durch die «Luxleaks» waren Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden. Sie hatten dazu geführt, dass die Konzerne nur sehr geringe oder überhaupt keine Steuern zahlten. Die beiden Verurteilten waren Angestellte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), die viele Unternehmen steuerlich beriet.

Die Revisionskammer (Cour de cassation) entschied, der Hauptangeklagte könne nicht wegen Diebstahls bei seinem Arbeitgeber verurteilt werden, wenn - wie in diesem Fall - die Weitergabe der entwendeten Dateien wegen des besonderen Schutzes für Hinweisgeber (Whistleblower) nicht bestraft werde. Die Anerkennung des Status des Hinweisgebers müsse sich «auf alle Verstöße beziehen, derentwegen eine Person verfolgt wird». Das Herunterladen interner Dokumente zur Ausbildung innerhalb der Wirtschaftsprüfergesellschaft, die nicht veröffentlicht wurden, sei jedoch nicht durch die Funktion des Hinweisgebers gedeckt.

Das Berufungsgericht, das in neuer personeller Zusammensetzung zusammentreten wird, werde sich daher nur mit der Frage befassen müssen, ob das Herunterladen der Ausbildungsdokumente zu bestrafen sei. «Das ist eine sehr ermutigende Botschaft», sagte der Hinweisgeber nach dem Urteil der Revisionskammer.

Der Widerspruch des zweiten Angeklagten wurde abgewiesen. Die von ihm nach Bekanntwerden der ersten «Luxleaks»-Informationen veröffentlichten Steuererklärungen mehrerer Unternehmen hätten «keine bisher unbekannten Informationen geliefert, die die Debatte über Steuervermeidung hätte bestärken oder entfachen können».

Mitteilung des Gerichts, Französisch