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Bin Ladens Ex-Leibwächter
Barley mahnt im Fall Sami A. zur Einhaltung des Rechts

Noch ist juristisch nicht endgültig geklärt, ob die Abschiebung des Gefährders Sami A. nach Tunesien rechtens war oder nicht. Der Fall schlägt aber schon hohe politische Wellen. Er ruft auch die Bundesjustizministerin mit einer Warnung auf den Plan.

Düsseldorf/Tunis (dpa) - Nach der möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung des Gefährders Sami A. warnt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor einem Schaden für den Rechtsstaat. «Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten», sagte sie am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des als Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden bekannt gewordenen Sami A. nach Tunesien am Freitag für «grob rechtswidrig» erklärt. Es verlangte, ihn «unverzüglich» nach Deutschland zurückzuholen. Allerdings will die tunesische Justiz ihn zumindest vorerst für eigene Ermittlungen im Land behalten.

«Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt», sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde der dpa am Samstag. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden. Sami A. sei umgehend in Gewahrsam genommen worden und werde verhört. Den Behörden lägen seit Januar Erkenntnisse vor, dass er möglicherweise an «terroristischen Aktivitäten» in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sein soll. Aus tunesischen Regierungskreisen hieß es, dass es noch keine Anfrage aus Deutschland zu dem Fall gegeben habe. Man habe aus der Presse erfahren, dass die Abschiebung nicht rechtens gewesen sein soll, hieß es aus dem Büro von Regierungschef Youssef Chahed.

Noch am Donnerstagabend hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass Sami A. weiterhin nicht abgeschoben werden dürfe, weil nicht auszuschließen sei, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Diese Entscheidung ging jedoch erst am Freitagmorgen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. schon begleitet von Bundespolizisten in einer Chartermaschine, die ihn nach Tunesien brachte. Das Verwaltungsgericht erklärte daraufhin, die Abschiebung «verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien». Deshalb sei Sami A. «unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen».

«Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten», sagte Barley der dpa. «Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates.» Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar. Die Justizministerin verteidigte die rechtlichen Möglichkeiten für von der Abschiebung bedrohte Menschen: «Wer Rechtsmittel gegen staatliche Entscheidungen ablehnt, legt damit die Axt an die Wurzel unseres Rechtsstaates», sagte sie. «Es gehört zum Fundament unseres Rechtsstaates, sich gegen staatliche Entscheidungen zur Wehr setzen zu können.»

Auch Grünen-Chef Robert Habeck warnte vor einer Beschädigung des Rechtsstaats. «Vor allem ist zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen», sagte er der «Süddeutschen Zeitung» (Montag).

Dagegen sagte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, der Deutschen Presse-Agentur, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, «wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben». Der AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland erklärte: «Es besteht die Gefahr, dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaats werden.» Die AfD hofft, dass die tunesischen Behörden eine Rückkehr von Sami A. verhindern werden.

Die FDP-Migrationspolitikerin Linda Teuteberg kritisierte den Rechtsstreit als «ein Stück aus dem Tollhaus». Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sei selbstverständlich zu respektieren, sagte sie der dpa. «Allerdings muss es in Deutschland möglich sein, Gefährder in ihr Herkunftsland abzuschieben.»

Aus Sicht von Sami A.s Anwältin Seda Basay-Yildiz spricht nichts gegen die Rückkehr ihres Mandanten. Sobald er in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ein Visum ausstellen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Tunesier lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten haben und zeitweise Leibwächter von Osama bin Laden gewesen sein. Bin Laden war der Gründer des Terrornetzwerks. Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Er bestreitet alle diese Vorwürfe. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.