Karlsruhe (dpa) - Wer haftet beim Auffahrunfall in einer automatischen Waschstraße? Das prüft der Bundesgerichtshof heute
anhand eine Falls aus Nordrhein-Westfalen. Ein Autofahrer will von dem Betreiber einer Waschanlage gut 1200 Euro Schadenersatz. Sein Auto war beschädigt worden, weil der Fahrer vor ihm auf dem Schleppband plötzlich auf die Bremse trat; zwei Autos wurden aufgeschoben. Das Amtsgericht gab dem klagenden Autofahrer recht, das Landgericht Wuppertal sieht dagegen den Anlagenbetreiber nicht in der Pflicht.