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BGH-Urteil zur weiblichen Anrede in Formularen am 13. März

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof wird am 13. März sein Urteil zur weiblichen Anrede in Formularen verkünden. Die obersten deutschen Zivilrichter prüfen die Klage einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland. Die 80-Jährige fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie «Kunde» oder «Kontoinhaber» nicht angesprochen und pocht auf die Ansprache als «Kundin» oder «Kontoinhaberin». Für den BGH geht es im Kern darum, ob die Klägerin durch die unweibliche Ansprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. In den Vorinstanzen war die Seniorin erfolglos.