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Behörde räumt Fehler bei abgeschobenem Asylbewerber ein

Nürnberg (dpa) - Im Fall eines unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge «Verfahrensfehler» eingeräumt. Die Behörde hatte den Asylbescheid des Mannes nach Angaben eines Sprechers zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging das Bamf trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war - der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte. Die Behörde will nun «die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen».