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Gericht entscheidet über Polizisten-Tattoo

München (dpa) - Untersuchungen besagen, dass schon jeder Fünfte in Deutschland tätowiert ist. Wer allerdings für die Polizei arbeitet, stößt mit einem Tattoo nicht selten auf Ablehnung und Hürden bei der Einstellung. Besonders restriktiv hat sich dabei oft der Freistaat Bayern gezeigt. Deswegen wird ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München mit Spannung erwartet. Ein Polizeibeamter klagt gegen das Land, weil er sich den Schriftzug «Aloha» auf den Unterarm tätowieren lassen will. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Polizeipräsidium Mittelfranken allerdings ab.