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Gericht verdonnert Halter von Diesel-Pkw zu Software-Update

Mainz (dpa) - Wenn ein Halter eine angeordnete Nachrüstung an seinem Dieselauto verweigert, darf der Betrieb des Wagens untersagt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. In dem betroffenen Pkw der VW-Tochtermarke Seat war eine der im Dieselskandal aufgeflogenen unzulässigen Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung eingebaut. Die sorgt auf dem Prüfstand für niedrigere Abgaswerte als im Straßenverkehr. Der Halter wollte keine Nachrüstung. Diese sei nachteilig und daher unzumutbar, erklrte er. Daraufhin untersagte die Zulassungsbehörde kurzfristig den Betrieb des Autos.