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Kabinett beschließt Entschädigung für Atomkonzerne

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung verabschiedet heute eine Regelung zur Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall für Nachteile beim Atomausstieg. Die Summe steht erst 2023 fest, wenn das letzte deutsche AKW vom Netz ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte RWE und Vattenfall 2016 eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen. 2011 hatte Schwarz-Gelb nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima den Atomausstieg bis 2022 beschlossen.