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Längere Antragsfrist für DDR-Dopingopfer

Berlin (dpa) - Die Opfer des DDR-Staatsdopings erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um staatliche Unterstützung zu beantragen. Die Antragsfrist, die eigentlich zum Jahresende ausgelaufen wäre, wurde am frühen Morgen vom Bundestag bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Außerdem erhöhten die Abgeordneten die Entschädigungssumme von bisher 10,5 Millionen Euro auf insgesamt 13,65 Millionen Euro. DDR-Sportler, die Gesundheitsschäden durch staatliches Doping erlitten hatten, können einmalig 10 500 Euro aus einem staatlichen Fonds beantragen.