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Nachtarbeit: EuGH stärkt Rechte schwangerer Frauen

Luxemburg (dpa) - Die Arbeitnehmerrechte von schwangeren und stillenden Frauen sind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestärkt worden. Um besonderen Schutz in Hinsicht auf Nachtarbeit zu genießen, reicht es, wenn sie nur manchmal nachts arbeiten. Damit können auch schwangere oder stillende Schichtarbeiterinnen beanspruchen, von Nachtarbeit befreit zu werden. Geklagt hatte eine Frau in Spanien, die während ihrer Stillzeit erreichen wollte, dass ihr Arbeitsverhältnis ruht.