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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen werden künftig beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, das Beitragsmodell ansonsten aber für verfassungsgemäß erklärt. Mit dem Urteil gaben die Richter einem der vier Kläger in einem Punkt Recht, in allen anderen Punkten scheiterten die Beschwerdeführer. Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrüßten das Urteil einhellig. Die Kläger hatten das neue System bemängelt, bei dem der Rundfunkbeitrag seit 2013 je Wohnung erhoben wird.