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Straffrei nach Unfallflucht? - Verkehrsgerichtstag diskutiert Reform

Goslar (dpa) - Der Unfallflucht-Paragraf im Strafgesetzbuch ist nach Ansicht vieler Experten überholt. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar will deshalb in dieser Woche darüber diskutieren, ob Verursacher von Blechschäden straffrei bleiben können, auch wenn sie einen Unfall erst nachträglich melden. Derzeit drohen auch in solchen Fällen Strafe und Fahrverbot. Vom 24. bis 26. Januar will sich der 56. Verkehrsgerichtstag im niedersächsischen Goslar unter anderem auch mit höheren Bußgeldern für Verkehrssünder, dem automatisierten Fahren und dem Thema «Cannabis-Konsum und Fahreignung» befassen.