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Lebenslanges Wohnrecht
BGH stärkt Mieterschutz bei kommunalen Immobilienverkäufen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich.

Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Mittwoch in einem Streitfall aus Bochum (Az. VIII ZR 109/18).

Dort hatten Mieter nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung bekommen. Die Stadt hatte das Siedlungshaus, das früher einem Bergwerksverein gehört hatte, 2012 veräußert.

Im Kaufvertrag verankerte sie das lebenslange Wohnrecht und behielt sich den Rückkauf vor, sollten die neuen Eigentümer trotzdem kündigen. Die Vermieter meinten, dass sich die Mieter darauf nicht berufen können. Laut BGH haben sie aufgrund der Klausel aber sehr wohl eigene Rechte gegenüber dem Käufer.

Ankündigung des BGH

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