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Staatsanwaltschaft ermittelt
Millionenbetrug bei BASF?

Ermittlungen bei der BASF: Mitarbeiter sollen das Chemieunternehmen zusammen mit externen Dienstleistern um einen Millionenbetrag gebracht haben. Angeblich wurden Rechnungen beglichen, für die es keine Gegenleistung gab.

Kaiserslautern/Ludwigshafen (dpa) - Der Chemieriese BASF soll von mehreren Mitarbeitern und Verantwortlichen externer Firmen mit Scheinrechnungen um einen Millionenbetrag geprellt worden sein. Das teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mit.

Nach Angaben der Ermittler hatten interne Untersuchungen des Unternehmens 2017 den Verdacht aufkommen lassen, dass fünf externe Firmen zusammen mit vier BASF-Mitarbeitern in den vergangenen Jahren den Einsatz von Arbeitskräften am Standort Ludwigshafen unrechtmäßig abgerechnet haben. Einer der BASF-Mitarbeiter ist inzwischen gestorben, so dass noch gegen drei ermittelt wird. Es sollen Rechnungen gestellt worden sein, denen keine entsprechenden Leistungen zugrunde lagen. Darüber hatte zunächst die Ludwigshafener Tageszeitung «Die Rheinpfalz» berichtet.

Es bestehe auch der Verdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung, so die Ermittler. «Der mutmaßliche Schaden, der der BASF dadurch möglicherweise entstanden ist, beläuft sich auf Millionenhöhe.» Informationen der «Rheinpfalz», wonach es um einen zweistelligen Millionenbetrag geht, wollte ein BASF-Sprecher nicht bestätigen.

Am 30. Januar waren Arbeitsplätze und Wohnungen der BASF-Mitarbeiter sowie von fünf Vertretern externer Firmen durchsucht worden. Es wurden Unterlagen und Daten sichergestellt, die nun ausgewertet werden. «Zu der Frage, ob sich die Beschuldigten bereits zu den Vorwürfen geäußert haben, mache ich derzeit keine Angaben», teilte der Leitende Oberstaatsanwalt in Kaiserslautern, Udo Gehring, auf Anfrage mit.

Nach Angaben des BASF-Sprechers haben die unter Verdacht stehenden Firmen mit Personalleasing zu tun. Welche Arbeitskräfte sie vermittelten, könne er nicht sagen. Die BASF-Mitarbeiter, die laut Staatsanwaltschaft einer unteren Führungsebene angehören, hätten eng mit den Firmen zusammengearbeitet. Die Tatsache, dass der Fall bei einer internen Überprüfung bemerkt worden sei, sehe er als Beleg dafür, dass die Sicherheitsmechanismen des Unternehmens griffen. Die Mitarbeiter wurden nach seinen Angaben freigestellt.

Als Todestag des inzwischen verstorbenen BASF-Mitarbeiters nannte der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankenthal, Hubert Ströber, den 5. Februar. «Wir prüfen im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens, ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gibt», sagte Ströber. «Die gibt es bislang nicht.»