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Prozess in Düsseldorf
Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen VW-Schummel-Diesel

Die Deutsche Umwelthilfe wollte die VW-Diesel mit Schummel-Software stilllegen lassen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat nun eine entsprechende Klage der Umweltschützer abgewiesen.

Düsseldorf (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen.

Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17).

Das Klagerecht von Umweltverbänden betreffe nur ortsfeste Anlagen, keine bereits genehmigten Produkte, hatten die Anwälte des beigeladenen VW-Konzerns argumentiert.

Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen.

Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.