
Faktisch sind Exporte in zwölf weitere Länder außerhalb der EU vorerst nicht möglich, da in den nötigen Dokumenten die Freiheit Deutschlands von der Vogelgrippe nicht bescheinigt werden kann.
Das Ministerium bemüht sich darum, mit Zielländern für Exporte über sogenannte Regionalisierungen zu verhandeln. Demnach könnte in diese Länder weiter exportiert werden - mit Ausnahme von Geflügel aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist der Erreger auch bei Nutzgeflügel und nicht nur bei Wildvögeln gefunden worden.