Ludwigsburg. – Sex in der Öffentlichkeit ist verboten. Hierbei handelt es sich um Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wird man dabei erwischt, muss man entweder ein Bußgeld bezahlen oder Sozialstunden leisten.
– Jugendliche bekommen keine Geldstrafe, sondern müssen Sozialstunden leisten, da oftmals die Eltern für ihre Kinder Strafen bezahlen würden, macht es den Kindern nichts aus und sie lernen nichts daraus.
– Ab 14 Jahren kann man in den Jungenknast kommen.
– Sagt man zu einem Polizisten Bulle, handelt es sich um eine Beleidigung. Dann ist eine Geldstrafe von weit über 100 Euro fällig.
– Noch teurer ist die Beleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards).
– Waffen und Handys werden nach der Gerichtsverhandlung vernichtet.
Jules & Serkan