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KOMMENTAR
Kommentar: Das Urteil obliegt alleine den Vereinsmitgliedern

Bild: Pressefoto Baumann
Bild: Pressefoto Baumann

Datenaffäre, gegenseitige Vorwürfe und unterschiedliche Auffassungen über den Termin der Mitgliederversammlung: Der VfB Stuttgart ist bis in seine Grundfeste zerstritten. Den Überblick zu behalten, Prognosen über den Ausgang zu treffen, das fällt selbst manchem Gremienmitglied schwer. Dabei geht es nicht nur darum, ob Claus Vogt ein guter Präsident ist oder wer für die Datenaffäre Verantwortung trägt. Es geht darum, wie viel die über 70000 Mitglieder noch zu sagen haben.

Vogt hatte zu Beginn seiner Präsidentschaft zum obersten Ziel erklärt, die Mitglieder ehrlich und glaubhaft zu vertreten. Zu dieser Aufgabe gehört als Mehrheitsinhaber und Aufsichtsratschef auch die Kontrolle der AG. Nach allem, was man bisher weiß, hat Vogt diese wichtigste Aufgabe seines Amtes gewissenhaft ausgeübt. Er genießt die Rückendeckung des Fanausschusses, der alle Fangruppen abbildet. Die Entscheidung, den Streit öffentlich auszutragen, hat nicht Vogt getroffen. Es waren Thomas Hitzlsperger und alle, die den Vorstandsvorsitzenden in seinem Vorhaben bestärkt haben. Dass sich Vogt gegen die erhobenen und bisher nicht bewiesenen Vorwürfe wehrt, kann nicht verwundern. Schließlich ist er der gewählte Präsident.

Deshalb obliegt es nicht Hitzlsperger oder dem Vereinsbeirat, darüber zu urteilen, ob Vogt ein guter oder schlechter Präsident ist. Dieses Recht sollte den Mitgliedern zustehen – bei einer Präsenzveranstaltung, sobald es wieder erlaubt ist, bei der alle Karten auf dem Tisch liegen und die angekündigten Konsequenzen gezogen sind. Mit einer ehrlichen Debatte und einer anschließenden Wahl zwischen Vogt und einem weiteren Kandidaten (der nicht für die AG arbeitet und unbelastet ist). Vielleicht würde diese Versammlung schmerzhaft werden, doch alles andere wäre den Mitgliedern gegenüber undemokratisch.