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Bundesliga
50+1-Regel: Kartellamt kritisiert Ausnahmen für Konzernclubs

VfL Wolfsburg
Der VfL Wolfsburg gehört mehrheitlich dem VW-Konzern. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Archiv
Die 50+1-Regel ist eines der großen Streitthemen des deutschen Profifußballs. Das Bundeskartellamt sagt nun: Das große Problem sind die Ausnhameregelungen für einige Konzernclubs.

Bonn (dpa) - Dass Bayer Leverkusen, der VfL Wolfsburg und die TSG 1899 Hoffenheim von der 50+1-Regel im deutschen Profifußball ausgenommen sind, stört andere Bundesliga-Vereine und vor allem viele Fußball-Fans schon lange.

Jetzt hat auch das Bundeskartellamt ganz offiziell Bedenken gegen diese Ausnahmegenehmigungen geäußert. In einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung, die die Behörde auf Antrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu der nur im deutschen Profifußball gültige 50+1-Regel vorgenommen hat, heißt es unter anderem: «Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren.»

DFL will sich mit Bewertung des Kartellamts befassen

Das DFL-Präsidium kündigte an, sich «zeitnah» mit der Bewertung des Bundeskartellamts zu befassen. Auch die betroffenen Clubs können dazu Stellung beziehen. Solange das noch nicht geschehen ist, wollten sich Hoffenheim, Wolfsburg und Leverkusen zu dem Thema nicht öffentlich äußern. Das tat dafür Martin Kind. «Nach einer ersten Einschätzung teilen wir die kartellrechtlichen Bedenken. Sie bestätigen unsere Rechtsauffassung», sagte der Mehrheitsgesellschafter von Hannover 96. Kind hatte selbst lange Zeit eine Ausnahmegenehmigung beantragt, das jedoch vor zwei Jahren wieder verworfen.

Die 50+1-Regel ist eines der großen und vor allem emotional aufgeladenen Streitthemen des Profifußballs. Sie soll den Einfluss externer Geldgeber auf einen Club der Bundesliga oder 2. Bundesliga begrenzen und sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiterhin die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss.

Ein Investor oder ein Unternehmen kann jedoch dann eine Ausnahmegenehmigung erhalten, «wenn er den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat». So steht es in den Statuten. Auf die drei genannten Clubs trifft das zu, weshalb die Spielbetriebsgesellschaften des VfL Wolfsburg und von Bayer 04 Leverkusen jeweils zu 100 Prozent dem Volkswagen- beziehungsweise dem Bayer-Konzern gehören und die TSG Hoffenheim GmbH zu 96 Prozent Dietmar Hopp.

50+1-Regel «eine Wettbewerbsbeschränkung»

Das Bundeskartellamt argumentiert nun wie folgt: Unter bestimmten Bedingungen ist die 50+1-Regel mit dem geltenden Recht vereinbar. Sie sei zwar «unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung». Allerdings habe die DFL übergeordnete Ziele wie die Vereinsprägung ihrer Mitglieder und die Ausgeglichenheit ihres Wettbewerbs formuliert, so dass die 50+1-Regel «auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden» könne. In ihrer Grundform sei die Regel deshalb «geeignet und angemessen», sagte der Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.

Die Ausnahmeregelungen für Clubs wie Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim hält das Bundeskartellamt allerdings für problematisch. Denn sie würden den Gedanken der Chancengleichheit und damit überhaupt erst die Begründung konterkarieren, warum die 50+1-Regel mit dem geltenden Recht vereinbar sein soll.

«Vereinsgeprägte und Investoren-finanzierte Clubs treten nebeneinander an», kritisiert die Behörde in ihrer Bewertung. Und dies «hat auch einen Wettbewerbsnachteil für die von der Ausnahme nicht profitierenden Clubs zur Folge.» Außerdem werde durch die Ausnahmeregelungen «in den betroffenen Clubs der beherrschende Einfluss des Muttervereins ausgeschaltet.» Es bestehe die Gefahr, «dass prägende Charakteristika wie 0Mitgliederpartizipation im Verein und Transparenz gegenüber den Mitgliedern hierbei verloren gehen.»

Zukunft der 50+1-Regel offen

Wie es nun weitergeht und ob womöglich die gesamte 50+1-Regel in ihrer bisherigen Form auf der Kippe steht, ist offen. Denn das Schreiben des Bundeskartellamts ist keine Aufforderung an die DFL, ihre Regeln zu ändern, sondern erst einmal nur eine Einschätzung der kartellrechtlichen Bedenken, um den der Dachverband der 36 deutschen Proficlubs die zuständige Behörde 2018 selbst gebeten hat.

Die Kritik an der 50+1-Regel kommt aus verschiedenen Richtungen und hat durch die vorerst gescheiterten Pläne für eine europäische Super League noch einmal zugenommen. Die meisten Clubs wollen an ihr festhalten, weil sie einen wirksamen Schutz vor der Übernahme deutscher Erst- oder Zweitligisten durch externe Geldgeber bietet. Sogar in England gibt es mittlerweile Stimmen, sich an der deutschen 50+1-Praxis zu orientieren. Vor allem Fanvertretern geht sie dagegen immer noch nicht weit genug, weil sie Ausnahmen wie 1899 Hoffenheim oder viel kritisierte Konstrukte wie RB Leipzig zulässt. Befürworter einer Abschaffung gibt es ebenfalls, sie argumentieren: Solange sich deutsche Clubs nicht für Investoren öffnen, werden sie im internationalen Vergleich immer mehr den Anschluss verlieren.

© dpa-infocom, dpa:210531-99-808269/4

Das Bundeskartellamt

Die 50+1-Regel

Mitteilung des Bundeskartellamts