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Sportgerichtshof Cas
Russland in Europa weiter ausgeschlossen - Kein Urteil zu WM

Sportgerichtshof
Schriftzug über dem Eingang des internationalen Sportgerichtshofes CAS in Lausanne. Foto: picture alliance
Die russischen Mannschaften bleiben nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine von europäischen Fußball-Wettbewerben vorerst ausgeschlossen.

Lausanne. Der Internationale Sportgerichtshof Cas will laut Mitteilung vom 15. März Ende der Woche entscheiden, ob russische Teams auch weiterhin nicht an den Wettbewerben des Weltverbands FIFA teilnehmen dürfen. Dies betrifft auch die Aussichten Russlands für eine Qualifikation zur WM in Katar in diesem Jahr, zu denen der Cas nun zunächst noch keine Entscheidung getroffen hat. Am 24. März sollte Russland gegen Polen im Playoff zur WM in Katar spielen.

Russland: Sanktionen «diskriminierend»

Der russische Verband (RFU) hatte beim Cas in Lausanne Einspruch gegen die Entscheidungen des Weltverbandes FIFA und der Europäischen Fußball-Union UEFA eingelegt. Die Verbände hatten beschlossen, Russland wegen der Invasion in die Ukraine von allen Wettbewerben auszuschließen. Der Ausschluss von den UEFA-Wettbewerben bleibt nach der Cas-Entscheidung nun vorerst bestehen. Das Verfahren des Sportgerichtshofes dazu läuft aber weiter. Eine Anhörung sei bislang noch nicht terminiert worden, heißt es in der Mitteilung.

Russlands Verband hatte die Sanktionen Anfang März als «ausdrücklich diskriminierend» bezeichnet und sportjuristische Schritte angekündigt. Ziel der Berufung war die Wiedereingliederung aller Herren- und Frauenteams in die Turniere - unter anderem die Qualifikation zur Weltmeisterschaft in Katar - sowie Schadenersatz, hatte der russische Verband mitgeteilt.

Der Sportgerichtshof hatte eigenen Angaben zufolge zwei getrennte Schiedsverfahren eingeleitet und holte zunächst die Stellungnahmen der beklagten Parteien ein. Der russische Verband hatte gefordert, die angefochtenen Entscheidungen von FIFA und UEFA aufzuheben. Zugleich hatte die RFU einen Antrag auf Aussetzung der Maßnahmen gestellt. Dieser wurde für die UEFA-Wettbewerbe nun abgelehnt.

© dpa-infocom, dpa:220315-99-532453/3