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Land will in Alarmstufe II 2G für Einzelhandel und Märkte

Coronavirus - Baden-Württemberg
Ein Hinweisschild an einem Restaurant weist auf die 2G-Regel hin. Foto: Vanessa Reiber/dpa/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Im Einzelhandel und auf Märkten gilt wegen der stark steigenden Corona-Zahlen in großen Teilen Baden-Württembergs voraussichtlich schon ab Mittwoch die 2G-Regel - ausgenommen ist die Grundversorgung. Die Landesregierung will, dass in der Alarmstufe II nur noch Geimpfte und Genesene in Hotspot-Regionen Zutritt zu den meisten Geschäften haben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen. Allerdings gelten schon mehr als die Hälfte der Kreise als Hotspots. Außerdem soll schon in der Alarmstufe I 2G auch für Hotels und Pensionen gelten. Ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen, für die 3G gelten soll.
Stuttgart.

Die Regierung will an diesem Dienstag die neue Corona-Verordnung beschließen, die dann am Mittwoch in Kraft treten soll. Demnach soll die Alarmstufe II gelten, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen. Am Montag lag sie schon bei 489. Es wird damit gerechnet, dass der Grenzwert auch am Dienstag überschritten wird.

© dpa-infocom, dpa:211123-99-109408/4