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EuGH: Websites beim «Like»-Button mit in der Verantwortung

Luxemburg (dpa) - Websites, die Facebooks «Like»-Button einbinden, müssen bei den Nutzern eine Einwilligung einholen. Der Europäische Gerichtshof nahm die Website-Betreiber mit in die Verantwortung. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten - für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem «Gefällt mir»-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Werbeanbietern betroffen sein.