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Gutachten: Kinderrechte müssen ins Grundgesetz

Berlin (dpa) - Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten spricht sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen nach Angaben des Hilfswerks zu dem Schluss, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bisher nicht ausreichend abgesichert ist. «Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein Signal für mehr Kinderfreundlichkeit setzen», sagte der Präsident des Hilfswerks, Thomas Krüger.