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Kompromiss bei Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche?

Berlin (dpa) - Im Koalitionsstreit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll es einen Kompromissvorschlag geben. Demnach soll der Strafrechtsparagraf 219a zwar unverändert bleiben, aber ergänzt werden, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der neue Absatz solle gewährleisten, dass sich Frauen in Notlagen besser informieren können und eine Strafverfolgung von Ärzten ausschließen, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Dieser Kompromiss soll von den zuständigen Ministerien gefunden worden sein.