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Staubsauger-Hersteller nicht in der Pflicht zu mehr Auskunft

Luxemburg (dpa) - Hersteller von Staubsaugern müssen nicht angeben, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wird. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die entsprechende EU-Verordnung dies nicht vorsieht. Hintergrund des EuGH-Urteils ist eine Klage der britischen Firma Dyson. Sie hatte der Münchner BSH Hausgeräte - dem Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsaugern - vorgeworfen, bei bestimmten Modellen mangelhafte Angaben zum Stromverbrauch zu machen.