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Ermittlungen gegen Trump
US-Justizminister will geschwärzten Mueller-Bericht vorlegen

William Barr
Bislang ist nur eine von Justizminister William Barr verfasste, vierseitige Zusammenfassung des vertraulichen Berichts bekannt. Foto: Andrew Harnik/AP
FBI-Sonderermittler Mueller hat seine Ermittlungen abgeschlossen, US-Präsident Trump sieht sich entlastet. Doch gesehen hat den Mueller-Bericht bislang nur der US-Justizminister: Nun will dieser eine geschwärzte Version vorlegen.

Washington (dpa) - US-Justizminister William Barr will kommende Woche eine in Teilen geschwärzte Version des Berichts von Sonderermittler Robert Mueller zur Russland-Untersuchung vorlegen.

Sein ursprünglicher Zeitplan bis Mitte April gelte weiterhin, sagte Barr am Dienstag bei einer Anhörung im Haushaltsausschuss des US-Abgeordnetenhauses. «Innerhalb einer Woche werde ich in der Lage sein, den Bericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.» Mueller untersuchte, ob Trumps Wahlkampflager geheime Absprachen mit Vertretern Russlands traf und ob Trump die Justiz behinderte.

Barr hat bislang nur eine eigene vierseitige Zusammenfassung des Berichts veröffentlicht. Trump sieht sich durch diese Zusammenfassung seines Ministers vom 24. März in allen Punkten entlastet. In den vergangenen Tagen hatte es Medienberichte gegeben, wonach einige Ermittler aus Muellers Team der Meinung seien, dass Barr die Ergebnisse der Untersuchung nicht adäquat wiedergegeben habe und dass diese für Trump problematischer seien, als Barr es nahegelegt habe.

Barr wollte am Dienstag keine inhaltlichen Fragen der Abgeordneten zu dem Bericht beantworten. Er verwies darauf, dass er dem Kongress nach der Veröffentlichung des Berichts Rede und Antwort stehen werde. Bislang ist geplant, dass Barr am 1. und 2. Mai von den Justizausschüssen des Senats und des Abgeordnetenhauses befragt wird.

Barr erläuterte den Abgeordneten am Dienstag, welche Teile des Berichts geschwärzt würden. Dabei handele es sich um vier Kategorien, sagte er. Betroffen seien bestimmte Gerichtsinformationen, Informationen zu Geheimdienstquellen, Informationen zu laufenden Klagen sowie Informationen, die die Privatsphäre von «nebensächlichen Akteuren» beträfen, die nicht angeklagt seien.

Die Demokraten im Abgeordnetenhaus verlangen nicht nur die Vorlage des Berichts, sondern auch der zugrundeliegenden Beweise und Dokumente.