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Betriebsratswahl bei Daimler: Neue Runde im Rechtsstreit

Daimler
Das Logo des Daimler Konzerns leuchtet am Eingang der Daimler-Konzernzentrale. Foto: Marijan Murat/Archiv
Stuttgart (dpa/lsw) - Die juristische Auseinandersetzung um die Anfechtung der Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler vor dem Arbeitsgericht Stuttgart geht weiter. Am heutigen Donnerstag wird der Fall erneut verhandelt. Knackpunkt in dem hochkomplexen Verfahren ist die Frage, wie mit mehreren entfernten Betriebsteilen bei dem Urnengang für das Gremium der Stuttgarter Zentrale umgegangen worden ist. Ein Gütetermin im vergangenen Jahr blieb ohne Ergebnis (Az: 21 BV 62/18).
Stuttgart.

Mehrere Daimler-Beschäftigte hatten die im März 2018 abgehaltene Wahl angefochten. Sie stellen laut Gericht unter anderem infrage, ob es sich bei der Stuttgarter Zentrale des Autoherstellers, in der Mitarbeiter aus ganz unterschiedlichen Bereichen des Konzerns arbeiten, überhaupt um einen einzigen Betrieb im Sinne des Gesetzes handelt.

In der Zentrale hatten - wie auch im Werk - die Kandidaten der IG Metall bei den Wahlen mit weitem Abstand die meisten Stimmen bekommen. Dort waren 16 000 Mitarbeiter wahlberechtigt.

Informationen des Gerichts zu dem Fall

Pressemitteilung

Mitteilung zur Verhandlung am 14. Februar