Das Verfahren vor dem BGH richtet sich gegen acht ARD-Anstalten, die «Das Boot» in ihren Programmen vielfach ausgestrahlt haben. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hatte Vacano dafür 2018 insgesamt rund 315 000 Euro plus Umsatzsteuer zugesprochen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. Das Urteil kann gleich am Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin verkündet werden. (Az. I ZR 176/18)
In einem zweiten Verfahren unter anderem gegen die Produktionsfirma hatte das OLG München Vacano rund 588 000 Euro zugesprochen. Beim BGH ist eine Beschwerde anhängig, weil keine Revision zugelassen wurde.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26. September 2018