Das Bundeskartellamt hatte erklärt, Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie. Die Behörde verfügte «weitreichende Beschränkungen» bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Das Online-Netzwerk darf danach Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt hat. Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Facebook kündigte an, sich vor Gericht wehren zu wollen.
Brink sagte, Datenschützer forderten seit langem, dass die Daten bei Facebook entflochten werden müssten und keine übergreifenden Nutzerprofile angelegt werden dürften. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeige, dass Verbraucherschutz und Datenschutz in Europa eine deutlich andere Rolle spielten als in den USA.