Das DFB-Sportgericht hatte vor einer Woche wegen wiederholter Beleidigungen gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp seine Bewährung widerrufen und Borussia Dortmund für zwei Jahre für Gastspiele bei den Kraichgauern ausgeschlossen. Fans beschwerten sich daraufhin vehement mit der Begründung, der DFB habe die Kollektivstrafen ausgesetzt. Der DFB begründete nun: «Das Sportgericht verhängt in der Regel zunächst Geldstrafen gegen den Verein, die Satzung erlaubt Geldstrafen bis maximal 250.000 Euro. Zuschauerausschlüsse sind immer nur das letzte Mittel.»
DFB zu Zuschauerausschlüssen: «Immer nur das letzte Mittel»
Sinsheim.