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Fahrende Händler müssen Geflügel auf Vogelgrippe untersuchen

Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU)
Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU). Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Zur Eindämmung der Geflügelpest dürfen fahrende Geflügelhändler ihre Tiere in Baden-Württemberg nur noch nach einer Untersuchung verkaufen. Die Tiere müssten längstens vier Tage vor der Abgabe insbesondere auf Geflügelpest untersucht werden, teilte Agrarminister Peter Hauk (CDU) am Dienstag mit. Die Allgemeinverfügung für den Verkauf im Reisegewerbe soll nach Angaben des Agrarministeriums am Samstag in Kraft treten.
Stuttgart.

Geflügelpest wird auch Vogelgrippe genannt. Die Tierkrankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Im März hatte nach Angaben des Ministeriums ein von der Tierkrankheit betroffener Junghennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen Junghühner an zahlreiche kleinere Betriebe in Baden-Württemberg geliefert. Rund 180 Betriebe im Land erhielten demnach direkt oder indirekt Tiere von dort.

Wildvögel schleppten den Erreger zudem in einem Geflügelbetrieb im Kreis Ravensburg ein. Bis zum 8. April wurde in 64 Betrieben im Südwesten ein Geflügelpestausbruch festgestellt. Rund 1900 Tiere sind im Land infolge des Seuchengeschehens im März und April getötet worden oder verendet.

Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sei weiterhin zwingend erforderlich, um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände bestmöglich zu verhindern, sagte Hauk.

© dpa-infocom, dpa:210413-99-186495/2

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