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Flug wegen Computerausfall verspätet: Entschädigung?

Flugzeug im Landeanflug
Ein Flugzeug im Landeanflug bei Sonnenuntergang. Foto: Ralf Hirschberger/Archiv
Karlsruhe (dpa/lsw) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag mit zwei Klagen von Passagieren gegen British Airways wegen verspäteter Flüge. Die Klägerinnen wollen jeweils 600 Euro Ausgleichszahlung erstreiten, weil ihr Flug von New York so viel Verspätung hatte, dass sie ihren Anschluss in London nach Stuttgart nicht erreichen konnten. Sie kamen schließlich mit mehr als neun Stunden Verspätung am Ziel an. Grund für den verspäteten Abflug in New York war ein Ausfall der Computersysteme im Terminal.
Karlsruhe.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klagen der Passagiere abgewiesen. Der mehrstündige Ausfall sämtlicher Computersysteme im Terminal sei ein außergewöhnlicher Umstand, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen könne. Die Fluggastrechteverordnung der EU als Grundlage für Ausgleichszahlungen sieht in Artikel 5, Absatz 3 solche außergewöhnliche Umstände als Ausnahme von der Zahlungspflicht vor. Das Urteil wird entweder am Ende der Sitzung oder zu einem späteren Termin verkündet. (X ZR 15/18 und X ZR 85/18)

Fluggastrechteverordnung

Terminhinweis BGH