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Geflügelpest im Landkreis Böblingen unter Kontrolle

Vogelgrippe
Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk». Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Tübingen/Herrenberg (dpa/lsw) - Der Geflügelpest-Alarm im Landkreis Böblingen ist wieder aufgehoben. Das teilte das Landratsamt Tübingen am Freitag mit. Ende März war nach einem Ausbruch rund um den Umkreis eines betroffenen Betriebs in Herrenberg ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden, welches auch Teile des Landkreises Tübingen umfasste. Im Umkreis des betroffenen Betriebes in Herrenberg wurden ein Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet eingerichtet. Quelle war nach damaliger Auskunft die Lieferung von Junghennen aus einem Seuchenbetrieb in Nordrhein-Westfalen in den Betrieb nach Herrenberg. Nachdem die Geflügelpest im Ausbruchsbetrieb vollständig erloschen sei, könne das Beobachtungsgebiet wieder aufgehoben werden.
Tübingen.

Im Umkreis des betroffenen Betriebes in Herrenberg wurden laut Landratsamt ein Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesen sogenannten Restriktionszonen galten Einschränkungen für geflügelhaltende Betriebe. Die Ausdehnung des Beobachtungsgebietes betraf auch Teile des Landkreises Tübingen.

Die Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Bisher sind keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.

© dpa-infocom, dpa:210430-99-417112/2