Die 47-Jährige ließ erklären, dass sie bei den Geschäften nur eine Nebenrolle gespielt und erst spät bemerkt habe, dass es sich um gestohlene Autos handelte. «Ich ging davon aus, dass alles korrekt war.» Sie habe mit dem 37-Jährigen eine Liebesbeziehung gehabt und sei in dessen Autohaus in Bühl angestellt gewesen. «Meine Meinung war völlig unwichtig und nicht gefragt.» Sie habe Angst gehabt, ihn zu verlieren. Ihr habe die Kraft gefehlt, sich rechtzeitig zurückzuziehen.
Die Verteidiger der beiden anderen Angeklagten kündigten Stellungnahmen ihrer Mandanten zu den Vorwürfen für den weiteren Verlauf des Verfahrens an, das bis Anfang nächsten Jahres dauern soll. Der Vorsitzende Richter wies die beiden Männer darauf hin, dass die Frage eines Geständnisses im Falle einer Verurteilung eine wichtige Rolle bei der Strafhöhe spielen würde. Allein für den Vorwurf der bandenmäßigen Hehlerei gelte für jede Tat ein Strafrahmen bis zu zehn Jahren Haft. (Az: 5 KLs 620 Js 43227/16)
Paragraf 260 StGB - Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei