Im Reutlinger Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land geklagt. Weitere von der DUH angestoßene Verfahren betreffen Freiburg (10 S 2642/18), Esslingen (10 S 2738/18), Marbach (10 S 2739/18), Backnang (10 S 2740/18), Ludwigsburg (10 S 2741/18) und Heilbronn (10 S 2742/18). Ziel ist, rasch die Stickstoffdioxidgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zu unterschreiten. Falls dies nicht anders erreicht werden kann, müssen die Kommunen nach Überzeugung der DUH Fahrverbote für schmutzige Diesel-Autos erlassen - eine Sicht, die der VGH teilt.
Der VGH ist seit einer Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes 2017 für solche Verfahren erste Instanz - analog zum Verbandsklagerecht gegen Planungsentscheidungen, etwa gegen Bebauungspläne. Zuvor waren die Verwaltungsgerichte zuständig. Die Termine für die Verhandlungen beim 10. Senat stehen noch nicht fest.
Die DUH-Verfahren seien bereits im Personalbedarf berücksichtigt, sagte der VGH-Sprecher. Zwei Richterstellen würden in Kürze besetzt, zwei weitere ausgeschrieben. Der VGH hat etwa 30 Richter.