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OLG urteilt über Millionenforderung gegen Waldbronn

Richter und Gesetze
Ein Richter mit den «Deutschen Gesetzen» in einem Sitzungssaal des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv
Karlsruhe (dpa/lsw) - Im Prozess um eine Millionenforderung gegen die Gemeinde Waldbronn (Kreis Karlsruhe) wird heute das Urteil gesprochen. Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) macht über 30 Millionen Euro gegenüber dem Insolvenzverwalter der Rechtsnachfolgerin der Kurklinik geltend. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe muss klären, ob die Gemeinde für die Forderung gegen die insolvente Kurklinik haftet.
Karlsruhe.

Die Gemeinde hatte Anfang der 1970er Jahre eine «Gewährträgerschaft» für die Kurklinik übernommen. Dadurch konnte die Klinik ihren Mitarbeitern die Zusatzversorgung über den Versorgungsverband bieten. 2016 wurde über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Klinik das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Ansicht des KVBW haftet die Gemeinde für die Forderung gegen die insolvente Klinik. Die Gemeinde vertritt die Auffassung, sie hafte seit Ende der 1970er Jahre nicht mehr. Damals hatte sie die Beteiligung an der Kurklinik aufgegeben.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und festgestellt: Die Gewährträgerschaft der Gemeinde bestand bis Ende 2014. Über die Höhe der Forderung hat es nicht entschieden. Waldbronn hat dagegen Berufung eingelegt.