Auch in Schwäbisch Hall musste die Polizei am Feiertag ein Treffen von mehreren Menschen im Außenbereich einer Gaststätte auflösen. Der Betreiberin der Gaststätte drohe nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung, hieß es.
Solche Einsätze könnten allerdings bald der Vergangenheit angehören: Am Freitag traten entsprechende Änderungen in der Corona-Verordnung des Landes in Kraft und machen ab Samstag Lockerungen in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit möglich. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen.
© dpa-infocom, dpa:210514-99-598867/2