1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Prozess um Waffenexporte: Folgen für Heckler & Koch ungewiss

Waffenhersteller Heckler & Koch
Das Logo des Waffenherstellers Heckler & Koch, aufgenommen am Stammsitz. Foto: Wolf von Dewitz/Archiv
Stuttgart (dpa/lsw) - Im Verfahren um umstrittene Waffenexporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko will der Anwalt des Waffenherstellers die finanziellen Folgen für die Firma gering halten. Der Verteidiger forderte am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht, das Unternehmen dürfe nur mit gut 200 000 Euro belastet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Stuttgarter Landgericht Ende Januar gefordert, dass von Heckler & Koch der Kaufpreis für die exportieren Waffen - also 4,1 Millionen Euro - eingezogen werden sollte. Das wäre für das Unternehmen bei einem Jahresumsatz von gut 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe.
Stuttgart.

Der Waffenhersteller ist kein Angeklagter in dem Verfahren, sondern ein sogenannter Nebenbeteiligter. In dem Prozess geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dorthin laut Genehmigung nicht hätten geliefert werden dürfen.

Vor Gericht stehen fünf ehemalige Mitarbeiter der Firma. Ein früherer Geschäftsführer könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Für einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin forderte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen. Die Anwälte aller fünf Angeklagten fordern Freisprüche. In zwei Fällen ist auch die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Angeklagten freigesprochen werden sollen. Ein Urteil ist für den 21. Februar geplant.

Mitteilung des Landgerichts über Zulassung der Anklage