Der Waffenhersteller ist kein Angeklagter in dem Verfahren, sondern ein sogenannter Nebenbeteiligter. In dem Prozess geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dorthin laut Genehmigung nicht hätten geliefert werden dürfen.
Vor Gericht stehen fünf ehemalige Mitarbeiter der Firma. Ein früherer Geschäftsführer könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Für einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin forderte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen. Die Anwälte aller fünf Angeklagten fordern Freisprüche. In zwei Fällen ist auch die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Angeklagten freigesprochen werden sollen. Ein Urteil ist für den 21. Februar geplant.